Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montagedienstleistungen

Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für unseren Aufmaß-, Montage- und Demontageservice. Die regulären allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier: https://www.snabbroom.de/agb/

Der Verbraucher bzw. Käufer wird folgend auch als „Kunde“ bezeichnet

1. Aufmaßservice

1.1 Wenn der Aufmaßservice gebucht wurde, wird innerhalb von acht Werktagen nach Zugang der Bestellbestätigung durch nobilia das Aufmaß für den Bereich, in dem die zu liefernde Küche installiert werden soll („Küchenstandort“) durchgeführt. Den konkreten Termin für das Aufmaß stimmt nobilia individuell mit dem Eigentümer bzw. Besitzer des Küchenstandortes („Kunde“) ab.

1.2 Bei der Aufmaßnahme vermisst und skizziert nobilia den Küchenstandort und stellt dem Kunden bzw. snabbroom den erstellten Plan zur Verfügung. Bei der Aufmaßnahme werden die Stellen für Wasser-, Abfluss- und Gasrohre, elektrische Stecker, Anschlüsse und Belüftung vermerkt. nobilia ist lediglich dafür verantwortlich, sichtbare und zugängliche Merkmale des Küchenstandorts zu vermerken. Der Kunde hat beim Aufmaßservice anwesend zu sein, um Fragen in Bezug auf die Bauweise oder Beschaffenheit der Wände, des Bodens, der Wasser-, Abfluss- und Gasrohre, der elektrischen Stecker, der Anschlüsse und der Belüftung des Küchenstandorts zu beantworten.

1.3 Ist der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort anzutreffen, besteht kein Anspruch auf den Aufmaßservice mehr. Der volle Rechnungsbetrag wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

1.4 Soweit der Kunde uns nicht mit einem Aufmaßservice beauftragt, ist dieser für das Aufmaß und die Richtigkeit der mitgeteilten Maße allein verantwortlich.

 

2. Vorabplanungscheck

2.1 Innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang der Bestellbestätigung und dem Eingang der von dem Kunden individuell geplanten Küche (Entwurf des Planers genügt), überprüft nobilia am Küchenstandort die Umsetzbarkeit der geplanten Küche. Der konkrete Termin zum Vorabplanungscheck wird individuell mit dem Eigentümer bzw. Besitzer des Küchenstandortes abgestimmt.

2.2 snabbroom ist im Rahmen des Vorabplanungschecks lediglich verpflichtet, auf solche Fehler in der Planung der Küche hinzuweisen, die einer Montage und Nutzung der geplanten Küche am Küchenstandort relevant entgegenstehen. snabbroom ist nicht verpflichtet, auf nicht funktionsrelevante oder optische bzw. ästhetische Planungsfehler hinzuweisen. Soweit wir (oder nobilia) zu diesen nichtprüfungsrelevanten Aspekten Auskünfte geben oder beratend tätig sind, geschieht dies als reine Gefälligkeit unter Ausschluss der Haftung. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

2.3 Soweit snabbroom nicht mit einem Vorabplanungscheck beauftragt wurde, ist der Kunde für die Umsetzbarkeit und die Montierbarkeit der von ihm bei snabbroom bestellten Küche allein verantwortlich. nobilia oder snabbroom gewährleisten ohne einen vorherigen Vorabplanungscheck nicht, dass die von uns erworbenen Waren am Küchenstandort montiert werden können.

 

3. Montagedienstleistungen

3.1 Nur wenn eine Montage im Bestellprozess mitgebucht wurde, wird nobilia die bestellten Waren beim Kunden am Küchenstandort montieren.

3.2 Folgende Leistungen gehören nicht zu dem von nobilia angebotenen Leistungsumfang bei Montagedienstleistungen.
1. Montage von Granitarbeitsplatten oder Granitmodulen,
2. Wasserinstallationen mit Ausnahme von a.
a. GSP Zu- und Ablaufverlängerungen, wenn diese vom Hersteller mitgeliefert werden und
b. Abflussarbeiten mit HT Rohren bis zu einer Länge von einem Meter.
Die vorstehenden Installationen nach (2) a) und b) erfolgen nur bei DIN gemäßen Objekten in Deutschland,
3. Elektroinstallationen im Ausland,
4. Elektroinstallationen an Elektronanschlüssen, die nicht den geltenden DIN oder anderen Normen entsprechen,
5. Austausch von defekten elektrischen Anschlüssen bzw. Dosen,
6. Anschluss von Elektrogeräten an Mehrfachverteiler, wenn diese 3500 Watt überschreiten,
7. Tapezieren und streichen,
8. Anschluss von Elektrogeräten, Mischbatterien, Siphons und Untertischgeräten, die sich nicht in ungeöffneter Originalverpackung des Herstellers befinden,
9. Anschluss von Gasgeräten,
10. Bearbeitung (z.B. Bohren und Zuschneiden) von Nischenverkleidungen aus Glas,
11. Abdichtung von Küchenmöbeln und Arbeitsflächen,
12. Grundreinigung (besenrein) des Küchenstandortes und Müllentsorgung,
13. Zusatzarbeiten, wie beispielsweise Änderungen oder Anpassungen der Möbel, die über Ausschnitte, Kürzungen von Sockeln, Blenden, und gerade Arbeitsplatten- Kürzungen (mit Anbringung von Klebekanten etc.)“ hinausgehen, sind nicht im Leistungsumfang.
13.1) Diese Leistungen können gegen separate Vergütung beauftragt werden.

3.3 Der Kunde gewährleistet folgende Bedingungen, um eine ordnungsgemäße Montage der Waren am Küchenstandort zu ermöglichen:

(1) eine(n) freie(n) und einfache(n) Anfahrt und Zugang zum Küchenstandort;
(2) die Böden am Küchenstandort sind an den Stellen, an denen die Produkte gehandhabt werden, ordnungsgemäß abgedeckt. Der Küchenstandort ist angemessen sauber. Dies gilt nicht, soweit der Kunde auch eine Demontage der bestehenden Küche am Küchenstandort bestellt hat.
(3) Die Malerarbeiten sind beendet und die Farbe ist trocken;
(4) die Wände am Küchenstandort müssen mindestens 100 mm stark und dafür geeignet sein, Wandschränke, deren Aufhängepunkte jeweils eine vertikale Lasttragefähigkeit von mindestens 55 Kilogramm verlangen, aufhängen zu können.
(5) die Wände und der Boden des Küchenstandorts müssen glatt und eben sein. D.h., dass die Krümmung des Bodens und der Wände jeweils für eine Länge von zwei Metern nicht mehr als 5 mm betragen darf. Insbesondere darf die Wand am Küchenstandort nicht mehr als 5 mm vom Boden bis zum oberen Ende der zu montierenden Wand- bzw. Hochschränke nach vorne oder hinten geneigt sein. Der Boden darf über die gesamte Länge der Küche nicht mehr als 20 mm Höhendifferenz aufweisen;
(6) die jeweiligen Ecken des Küchenstandorts müssen, wenn eine Winkelküche montiert werden muss, einen Winkel von 90° ± 0.2° aufweisen;
(7) Belüftungsrohre müssen vor der Montage der Ware verbaut sein. Das Endrohrstück der Belüftung muss für den Fall, dass ein Deckenanschluss montiert werden soll, abgewinkelt sein;
(8) sämtliche Rohrleitungen und elektrische Verkabelungen müssen vor der Montage sowie gemäß der Küchenplanung fertiggestellt sein;
(9) Herdanschlusskabel dürfen nicht länger als 5m sein;
(10) Die Mindesttemperatur am Standort sollte 15 °C betragen;
(11) keine Störungen durch Dritte am Küchenstandort während der Montage;
(12) Zugang zu Strom für elektrische Werkzeuge gemäß den Normen des Landes am Küchenstandort sowie Beleuchtung während des gesamten Montagezeitraums.

Zusätzliche Kosten einschließlich Wartezeiten, die aufgrund Nichteinhaltung dieser Punkte (1-12) entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die §§ 642 ff. BGB finden Anwendung

3.4 nobilia ist berechtigt, die Küche innerhalb eines Zeitrahmens von fünfzehn Werktagen ab dem Zugang der Auftragsbestätigung aufzubauen. nobilia stimmt mit dem Eigentümer bzw. Besitzer des Küchenstandortes das konkrete Datum für die Montage unverzüglich ab.

3.5 Am Ende der Montage wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Mögliche Mängel sind hier festzuhalten und ggf. sofort nachbessern zu lassen. Sofern keine Mängel festgehalten werden, gilt die Montagedienstleistung als genehmigt und abgeschlossen.

 

4. Demontageservice

4.1 Falls der Kunde eine Demontage mitgebucht hat, wird nobilia die am Küchenstandort vorhandene Küche demontieren.
Folgende Leistungen gehören nicht zu dem von snabbroom angebotenen Leistungsumfang der Demontage im Sinne dieser (Demontage):
(1) Entsorgung der demontierten Gegenstände;
(2) Demontage von Elektrogeräten mit Gasanschluss.
snabbroom gewährleistet weder, dass die Gegenstände ohne Beschädigungen demontiert werden können, noch dass die Gegenstände nach der Demontage wiederverwendet werden können.

4.2 Annahmeverzug
Zusätzliche Kosten einschließlich Wartezeiten, die infolge der Verzögerung der Annahme oder Nichtannahme einer Montageleistung gemäß Ziffer 3 bis 6 dieser AGB-Montage entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Terminverschiebung
Sollte der Kunde mit nobilia einen Termin zur Montage (ggf. mit Demontage) ausgemacht haben, ist dieser verbindlich. Etwaige Änderungen oder Verschiebungen müssen mindestens 48 Stunden vorher mit nobilia vereinbart werden. Andernfalls kann der Termin nicht mehr geändert werden und gilt als wahrgenommen und erfüllt, auch bei nicht erscheinen/antreffen des Kunden. Der komplette Rechnungsbetrag ist damit fällig. Auf Wunsch kann die Dienstleistung zum selben Preis erneut gebucht werden.

Stand 31.10.2023